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Die Weincharakterisierung feinherb, bezeichnet Weine, die vom Restzuckergehalt den halbtrockenen Weinen ähneln, allerdings müssen Weine mit dieser Bezeichnung nicht die gesetzliche Vorschrift von max. 18g/l Restsüße einhalten. Die Weine haben ein harmonisches Restsüße-Säure -Spiel und sind sehr fruchtig im Geschmack aber nicht ganz trocken.